Autor: ryanairblog
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind die derzeit geltenden Kreditkartengebühren des irischen Billigfliegers unzulässig. Ryanair müsse eine in Deutschland gängige Bezahlmöglichkeit anbieten, so die Richter aus Karlsruhe.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Das Urteil bezieht sich allerdings auf die Bezahlmöglichkeit mit der Visa Elektron Karte, nicht mit der derzeitigen Bezahlmöglichkeit der Mastercard Prepaid. Ob diese Variante in Deutschland allerdings als verbreitet gilt, ist fraglich.
Nun sind wir mal gespannt ob sich Ryanair ein Beispiel an Konkurrenten wie Easyjet oder Germanwings nimmt. Diese bieten nämlich das Elektronische Lastschriftverfahren, also den Geldeinzug direkt vom Girokonto, als kostenlose Alternative an.
Weitere Infos gibt es beim Verbraucherzentralen Bundesverband
Wir danken dem User Dominik, für die Infos rund um das Thema, welche er uns per Email zugespielt hat.